Die Brandschutzzeichen sind deutlich erkennbar, dauerhaft und in geeigneter Grösse (erkennungsweite) einzusetzen. Dabei muss die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit Behinderung die Zeichen ohne Hilfe und Zusätzliche Anstrengung erkennen können. Besonders in lang gestreckten Räumen (z.B. Fluren) sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein.
Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ist die Sicherheitsfarbe von Brandschutzzeichen (rot) und Rettungszeichen (grün) nicht mehr ausreichend zu erkennen. Daher haben alle Brandschutzzeichen als Erkennungsmerkmal das Flammensymbol zur Abgrenzung von andren Sicherheitszeichen erhalten. So können langnachleuchtende Brandschutzzeichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung noch eindeutig als Brandschutzzeichen erkannt werden.