Erste Hilfe im Betrieb – Das sind die gesetzlichen Pflichten in der Schweiz
Ein Unfall im Betrieb kann jederzeit passieren – sei es auf der Baustelle, in der Werkstatt oder im Büro. Damit im Ernstfall schnell und richtig reagiert wird, schreibt das Schweizer Gesetz klare Vorgaben zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz vor. Doch was genau ist Pflicht, und wer trägt die Verantwortung? In diesem Beitrag erfährst du, was Unternehmen wissen und umsetzen müssen, um gesetzeskonform und sicher zu handeln.
⚖️ Gesetzliche Grundlage in der Schweiz
Die Verpflichtung zur Ersten Hilfe im Betrieb ergibt sich in erster Linie aus der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), Artikel 36. Darin heisst es:
„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Unfällen die notwendige Erste Hilfe geleistet werden kann.“
Das bedeutet konkret:
- Erste-Hilfe-Material muss jederzeit griffbereit und funktionsfähig sein.
- Mitarbeitende müssen wissen, wo das Material zu finden ist.
- Es muss mindestens eine Person pro Arbeitsgruppe in Erster Hilfe ausgebildet sein.
- Notrufnummern und Ansprechpartner müssen gut sichtbar angebracht werden.
🧰 Welche Ausstattung ist Pflicht?
Die Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials hängt von der Betriebsgrösse und Gefährdung ab. Ein Büro braucht andere Materialien als eine Baustelle oder Werkstatt.
Mindestausstattung (empfohlen durch SUVA & EKAS):
- Sterile Wundkompressen & Pflaster
- Verbandpäckchen & Fixierbinden
- Desinfektionsmittel
- Einweghandschuhe
- Kühlkompressen
- Rettungsdecke
- Schere & Pinzette
- Anleitung zur Ersten Hilfe
Tipp: SUVA empfiehlt, Erste-Hilfe-Koffer regelmässig zu kontrollieren und nachzufüllen.
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🧑🏫 Wer ist für Erste Hilfe verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass:
- geeignete Räumlichkeiten oder Orte für Erste Hilfe vorhanden sind
- Mitarbeitende geschult oder in Erster Hilfe ausgebildet werden
- der Materialbestand überprüft und bei Bedarf ergänzt wird
In grösseren Betrieben oder gefährdeten Arbeitsumgebungen (z. B. Bau, Industrie) empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Konzept mit klaren Zuständigkeiten.
🩹 Schulung & Organisation
SUVA und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bieten anerkannte Erste-Hilfe-Kurse an. Empfohlen wird eine Auffrischung alle 2–3 Jahre, damit Mitarbeitende im Notfall ruhig und sicher handeln können.
Praxis-Tipp: Hänge einen Erste-Hilfe-Plan aus – mit Notrufnummern, Standort der Koffer und Namen der Ersthelfenden.
🔍 Checkliste: Erfüllt dein Betrieb die Pflicht?
| ✅ Prüffrage | Erledigt? |
|---|---|
| Erste-Hilfe-Koffer vorhanden & zugänglich? | ☐ |
| Material vollständig & nicht abgelaufen? | ☐ |
| Mitarbeitende wissen, wo der Koffer ist? | ☐ |
| Mindestens 1 Ersthelfende Person ausgebildet? | ☐ |
| Notrufnummern gut sichtbar angebracht? | ☐ |
📞 Fazit
Erste Hilfe im Betrieb ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck von Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden. Mit einer gut organisierten Erste-Hilfe-Ausstattung, klaren Abläufen und regelmässigen Schulungen sorgst du für Sicherheit – und vermeidest im Ernstfall schwerwiegende Folgen.
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